Um Kunde der Tafel zu werden, benötigen Sie einen
Kundenausweis. Diesen erhalten jedoch nur Personen, die
bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Monatliches Einkommen Netto:
1. Person 1.000,00 Euro
2. Person 500,00 Euro
Jede weitere Person je 400,00 Euro
Personenkreis:
ALG I Empfänger
ALG II Empfänger
Hartz IV - Empfänger
Sozialhilfe Empfänger
Rentner und Rentnerinnen
Personen, die eine Grundsicherung erhalten
Personen, die Wohngeld beziehen
Personen mit sonstigem geringem Einkommen
Personen in besonderer Notlage (Verschuldung usw.)
Asylbewerber und Obdachlose
Zum Einkommen gehören ALG I und ALG II Zahlungen,
Zahlungen durch Jobcenter, Renteneinkommen, Miet- und Zinseinnahmen,
Netto-Arbeitseinkommen, Grundsicherung- und Wohngeldzahlungen,
Kindergeld und Unterhaltszahlungen, Asylbewerber-Leistungen sonstige
Einnahmen außer Pflegegeld
Das Einkommen darf in keinem Fall den
oben angeführten Betrag überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass
Sie alle Einkommen angegeben müssen. Z.B.: Wenn Sie
Hartz IV bekommen und Einkommen aus teilweiser Berufstätigkeit
beziehen.
Aktuelle Einkommensbelege wie Nachweis über o. a. Zahlungen
oder aktuelle Rentenbescheide sind vorzulegen. Ebenso ein gültiger
Personalausweis.
Wann und wo erhalte ich den Kundenausweis ?
Die entsprechenden Nachweise sind mit den Ausweispapieren
bei der Antragstellung vorzulegen. Der Kundenausweis kann am
Ausgabetag Donnerstag in der Zeit von 13.00 bis 16.30 Uhr in
der Geschäftsstelle Wipperfürther Str. 145 ausgestellt
werden.
Gegen Vorlage Ihres Kundenausweises und Ihres Personalausweises
erhalten Sie dann am Ausgabetag (Donnerstag) Ihre Lebensmittel.
Die Abgaben für die Entgegennahme der Lebensmittel
werden wie folgt festgelegt:
1-2 Personen: 3 Euro
3-4 Personen: 4 Euro
ab 5 Personen: 5 Euro
Die Annahmerichtlinien gelten ab 1.10.2018 |